§ 4
Dieses Gesetz tritt vierzehn Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 27. Februar 1989.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Albrecht
Der Niedersächsische Minister der Justiz
Remmers
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwSprGleichstG+ND+%C2%A7+4&psml=bsvorisprod.psml&max=true