§ 6
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 22. Mai 2012 (Nds. GVBl. S. 141) außer Kraft.
Hannover, den 25. März 2017
Niedersächsisches Ministerium
für Inneres und Sport
Pistorius
Minister
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