Tiere werden als Lebewesen geachtet und geschützt.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=Verf+ND+Artikel+6b&psml=bsvorisprod.psml&max=true