Verordnung über die „Stiftung Universität Hildesheim“ (StiftVO-UHI) Vom 17. Dezember 2002
§ 14 Satzungsänderungen
1Änderungen der Stiftungssatzung bedürfen der Beschlussfassung des Stiftungsrats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder und der Genehmigung der Landesregierung. 2Satzungsänderungen sind im Niedersächsischen Ministerialblatt zu veröffentlichen.
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