§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Staatsgerichtshof vom 31. März 1955 (Nds. GVBl. Sb. I S. 17), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 12. Juni 1981 (Nds. GVBl. S. 125), außer Kraft.
Hannover, den 1. Juli 1996
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Horst Milde
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Schröder
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