§ 8
Abschlüsse im Sekundarbereich I
1Die Abschlüsse der weiterführenden Schulformen im Sekundarbereich I und die Voraussetzungen für den Erwerb dieser Abschlüsse werden durch die schulformspezifischen Schwerpunkte bestimmt. 2Die Abschlüsse sollen schulformübergreifend sein. 3Sie können auch nachträglich an berufsbildenden Schulen erworben werden.
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