§ 38
Sitzungszeiten
1Konferenzen sowie Sitzungen der Bildungsgangs- und Fachgruppen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. 2Konferenzen sind in der Regel so anzuberaumen, daß auch berufstätige Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten daran teilnehmen können.
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