Gebührenordnung für die Zentrale Stelle für Sonderabfälle Vom 5. März 1992
§ 1
Die Zentrale Stelle für Sonderabfälle erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren nach Maßgabe dieser Verordnung und dem als Anlage beigefügten Kostentarif.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=SAbfzStGebO+ND+%C2%A7+1&psml=bsvorisprod.psml&max=true