Artikel 2
Aufhebung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages
Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 18. Dezember 2008, wird aufgehoben.
Fußnoten
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=RdFunk%C3%84ndStVtr15G+ND+Artikel+2&psml=bsvorisprod.psml&max=true