§ 66
Inkrafttreten des Gesetzes
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.
Hannover, den 31. März 1967.
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Der Niedersächsische Kultusminister
Langeheine
Der Niedersächsische Minister der Justiz
Bosselmann
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