§ 25
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und die Zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter vom 18. Oktober 2001 (Nds. GVBl. S. 655) außer Kraft.
Hannover, den 13. Juli 2010
Die Niedersächsische Landesregierung
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