§ 4
Gliederung der staatlichen Gesamtprüfung
1Die staatliche Gesamtprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker gliedert sich in drei Prüfungsabschnitte, die wie folgt abgelegt werden:
- 1.
der Erste Prüfungsabschnitt am Ende des Grundstudiums,
- 2.
der Zweite Prüfungsabschnitt am Ende des Hauptstudiums und
- 3.
der Dritte Prüfungsabschnitt am Ende der berufspraktischen Ausbildung.
2Einzelne Prüfungen eines Prüfungsabschnitts werden nach Entscheidung des vorsitzenden Mitglieds des jeweiligen Prüfungsausschusses ausbildungsbegleitend vor den in Satz 1 genannten Zeitpunkten abgelegt.
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