§ 20
Inkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Lebensmittelchemikerin und zum Lebensmittelchemiker vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 79) außer Kraft.
Hannover, den 12. Juli 2017
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Meyer
Minister
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