Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (APVO-LMChem) Vom 12. Juli 2017
Aufgrund des § 8 des Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ vom 16. Mai 2017 (Nds. GVBl. S. 150) wird verordnet:
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