§ 59
Inhalt der Weiterbildung
1Die Weiterbildung umfasst insbesondere
- 1.
die Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt und
- 2.
die notwendigen Maßnahmen der Rehabilitation.
2Für das Gebiet "Kieferorthopädie" ist die Weiterbildung im Krankenhaus ausgeschlossen.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HeilbKG+ND+%C2%A7+59&psml=bsvorisprod.psml&max=true