Artikel 3
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt. Diese teilt den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Der Staatsvertrag tritt mit dem Tage in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt.*
Hamburg, den 10.3.2014 Für die Freie und Hansestadt Hamburg Für den Senat Die Präses der Behörde für Justiz und Gleichstellung | Jana Schiedeck |
Hannover, den 21.2.2014 Für das Land Niedersachsen Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Die Justizministerin | Antje Niewisch-Lennartz |
Kiel, den 3.3.2014 Für das Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Anke Spoorendonk Ministerin für Justiz, Kultur und Europa | Anke Spoorendonk
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Fußnoten
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