§ 29
In-Kraft-Treten
1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Gesetz über Eisenbahnen und Bergbahnen vom 16. April 1957 (Nds. GVBl. Sb. I S. 772), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 406), außer Kraft.
Hannover, den 16. Dezember 2004
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen Gansäuer
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian Wulff
Fußnoten
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