§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 3 Abs. 2 Satz 2 am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.
(2) Die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten in der Fassung vom 16. Februar 1990 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. März 1996 (Nds. GVBl. S. 43), tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 2 Abs. 3 Satz 3 mit Ablauf des Tages der Verkündung dieser Verordnung außer Kraft.
Hannover, den 6. Dezember 1996
Die Niedersächsische Landesregierung
Schröder
Glogowski
Fußnoten
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