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Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) Vom 10. Juni 2009 § 7 Prüfungsfächer(1) 1Für die Abiturprüfung sind fünf Prüfungsfächer zu wählen. 2Im ersten bis dritten Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau erteilt. 3Im vierten und fünften Prüfungsfach wird der Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilt.
(2) 1Die Wahl der Prüfungsfächer und deren Festlegung als Fächer mit erhöhten Anforderungen muss bis zum Ende der Einführungsphase aus den von der Schule angebotenen Prüfungsfachkombinationen nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 erfolgen. 2Eine fortgeführte Fremdsprache kann als zweites oder drittes Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn diese im Sekundarbereich I mindestens vier Schuljahre durchgehend erlernt wurde. 3Die Festlegung der gewählten Fächer als zweites oder drittes Prüfungsfach erfolgt bis zur Zulassung zur Abiturprüfung, als viertes oder fünftes Prüfungsfach bis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase.
(3) Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Prüfungsfach gewählt werden.
(4) Im Beruflichen Gymnasium - Wirtschaft - sind die folgenden Prüfungsfachkombinationen möglich:
Fächer mit erhöhten Anforderungen | Fächer mit grundlegenden Anforderungen | |
1. Prüfungsfach | 2. und 3. Prüfungsfach | 4. und 5. Prüfungsfach | Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling | Deutsch und fortgeführte Fremdsprache | Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik, Biologie, Chemie oder Physik | Informationsverarbeitung und Volkswirtschaft, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, weitere Fremdsprache, Geschichte1) oder Religion1) | | |
Deutsch und Mathematik | Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Biologie, Chemie, Physik, eine Fremdsprache, Geschichte oder Religion | | Informationsverarbeitung und Volkswirtschaft, eine Fremdsprache, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte oder Religion | | | fortgeführte Fremdsprache und Mathematik | Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Deutsch, Biologie, Chemie, Physik, weitere Fremdsprache, Geschichte1) oder Religion1) | | Informationsverarbeitung und Volkswirtschaft, Deutsch, Biologie, Chemie, Physik, weitere Fremdsprache, Geschichte1) oder Religion1) | | |
1) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn in der Einführungs- und der Qualifikationsphase nicht die Pflicht zur durchgehenden Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache besteht.
(5) Im Beruflichen Gymnasium - Technik - sind die folgenden Prüfungsfachkombinationen möglich:
Fächer mit erhöhten Anforderungen | Fächer mit grundlegenden Anforderungen | |
1. Prüfungsfach | 2. und 3. Prüfungsfach | 4. und 5. Prüfungsfach | Technik | Deutsch und fortgeführte Fremdsprache | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik, Chemie, Physik, Geschichte1) oder Religion1) | Deutsch und Mathematik, Chemie3) oder Physik3) | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik2), Chemie2), Physik2), eine Fremdsprache, Geschichte oder Religion | | fortgeführte Fremdsprache und Mathematik, Chemie3) oder Physik3) | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik2), Chemie2), Physik2), Deutsch, Geschichte1) oder Religion1) | |
1) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn in der Einführungs- und der Qualifikationsphase nicht die Pflicht zur durchgehenden Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache besteht.
2) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn es nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt ist.
3) Wird als zweites oder drittes Prüfungsfach Chemie oder Physik gewählt, so muss als viertes oder fünftes Prüfungsfach ein Kernfach gewählt werden.
(6) Im Beruflichen Gymnasium - Gesundheit und Soziales - sind die folgenden Prüfungsfachkombinationen möglich:
- 1.
Im Schwerpunkt Agrarwirtschaft Fächer mit erhöhten Anforderungen | Fächer mit grundlegenden Anforderungen | |
1. Prüfungsfach | 2. und 3. Prüfungsfach | 4. und 5. Prüfungsfach | Agrar- und Umwelttechnologie |
Deutsch und fortgeführte Fremdsprache | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik, Chemie, Geschichte1) oder Religion1) | Deutsch und Mathematik oder Chemie3) | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik2), Chemie2), eine Fremdsprache, Geschichte oder Religion | | fortgeführte Fremdsprache und Mathematik oder Chemie3) | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik2), Chemie2), Deutsch, Geschichte1) oder Religion1) | |
1) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn in der Einführungs- und der Qualifikationsphase nicht die Pflicht zur durchgehenden Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache besteht. 2) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn es nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt ist. 3) Wird als zweites oder drittes Prüfungsfach Chemie gewählt, so muss als viertes oder fünftes Prüfungsfach ein Kernfach gewählt werden. - 2.
im Schwerpunkt Gesundheit-Pflege Fächer mit erhöhten Anforderungen | Fächer mit grundlegenden Anforderungen | |
1. Prüfungsfach | 2. und 3. Prüfungsfach | 4. und 5. Prüfungsfach | Gesundheit-Pflege | Deutsch und fortgeführte Fremdsprache | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik, Biologie, Chemie, Geschichte1) oder Religion1) | Deutsch und Mathematik, Biologie3) oder Chemie3) | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik2), Biologie2), Chemie2), eine Fremdsprache, Geschichte oder Religion | | fortgeführte Fremdsprache und Mathematik, Biologie3) oder Chemie3) | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik2), Biologie2), Chemie2), Deutsch, Geschichte1) oder Religion1) | |
1) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn in der Einführungs- und der Qualifikationsphase nicht die Pflicht zur durchgehenden Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache besteht. 2) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn es nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt ist. 3) Wird als zweites oder drittes Prüfungsfach Biologie oder Chemie gewählt, so muss als viertes oder fünftes Prüfungsfach ein Kernfach gewählt werden. - 3.
im Schwerpunkt Ökotrophologie
Fächer mit erhöhten Anforderungen | Fächer mit grundlegenden Anforderungen | |
1. Prüfungsfach | 2. und 3. Prüfungsfach | 4. und 5. Prüfungsfach | Ernährung | Deutsch und fortgeführte Fremdsprache | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik, Biologie, Geschichte1) oder Religion1) | Deutsch und Mathematik oder Biologie3) | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik2), Biologie2), eine Fremdsprache, Geschichte oder Religion | | fortgeführte Fremdsprache und Mathematik oder Biologie3) | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik2), Biologie2), Deutsch, Geschichte1) oder Religion1) | |
1) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn in der Einführungs- und der Qualifikationsphase nicht die Pflicht zur durchgehenden Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache besteht. 2) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn es nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt ist. 3) Wird als zweites oder drittes Prüfungsfach Biologie gewählt, so muss als viertes oder fünftes Prüfungsfach ein Kernfach gewählt werden. - 4.
im Schwerpunkt Sozialpädagogik Fächer mit erhöhten Anforderungen | Fächer mit grundlegenden Anforderungen | |
1. Prüfungsfach | 2. und 3. Prüfungsfach | 4. und 5. Prüfungsfach | Pädagogik- Psychologie | Deutsch und fortgeführte Fremdsprache | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik, Biologie oder Chemie | Informationsverarbeitung und Betriebs- und Volkswirtschaft, Mathematik, Biologie, Chemie, Geschichte1) oder Religion1) | | |
Deutsch und Mathematik, Biologie3) oder Chemie3) | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik2), Biologie2), Chemie2), eine Fremdsprache, Geschichte oder Religion | | Informationsverarbeitung und Betriebs- und Volkswirtschaft, Mathematik2), Biologie2), Chemie2), eine Fremdsprache, Geschichte oder Religion | | | fortgeführte Fremdsprache und Mathematik, Biologie3) oder Chemie3) | Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik2), Biologie2), Chemie2), Deutsch, Geschichte1) oder Religion1) | | Informationsverarbeitung und Betriebs- und Volkswirtschaft, Mathematik2), Biologie2), Chemie2), Deutsch, Geschichte1) oder Religion1) | | |
1) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn in der Einführungs- und der Qualifikationsphase nicht die Pflicht zur durchgehenden Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache besteht. 2) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn es nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt ist. 3) Wird als zweites oder drittes Prüfungsfach Biologie oder Chemie gewählt, so muss als viertes oder fünftes Prüfungsfach ein Kernfach gewählt werden.
(7) Ein Profilfach, in dem Unterricht fremdsprachig erteilt worden ist, kann als Prüfungsfach gewählt werden, wenn dieser Unterricht in der Einführungsphase mindestens ein Schulhalbjahr lang besucht wurde und die Fremdsprache als weiteres Prüfungsfach gewählt wird.
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