§ 8
In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft und des Abfallrechts vom 6. November 1996 (Nds. GVBl. S. 442) außer Kraft.
Hannover, den 18. Dezember 1997
Niedersächsisches Umweltministerium
Griefahn
Ministerin
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