§ 6
In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) In Bezug auf Einleitungen, die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung erlaubt oder genehmigt sind, sind die §§ 3 bis 5 erst ab dem 28. Dezember 2005 anzuwenden.
Hannover, den 29. April 2003
Niedersächsisches Umweltministerium
Sander
Minister
Fußnoten
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