§ 11
1Notarinnen und Notare haben als öffentliche Stellen im Sinne des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes die sie betreffenden Datenschutzvorschriften einzuhalten, insbesondere die für eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen und den Datenschutz sicherzustellen.2Hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes unterliegen Notarinnen und Notare auch der Kontrolle durch die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz.