Artikel 5
Inkrafttreten, Aufhebung
(1) Der Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifizierungsurkunden folgt.
(2) Die am 18. August 1977 in Bremen und am 29. August 1977/20. September 1977 in Hannover vollzogene Vorläufige Verwaltungsvereinbarung zwischen Niedersachsen und Bremen gilt fort bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrages.
Hannover, den 19. Oktober 2011 Für das Land Niedersachen Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr | Bremen, den 12. Oktober 2011 Für die Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr |
Jörg Bode | Dr. Joachim Lohse |
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