Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-VerwD) Vom 23. Mai 2012
§ 14 Prüfungen
Die §§ 15 bis 25 gelten für
1.
die Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 und
2.
die Aufstiegsprüfung.
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