Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-VerwD) Vom 23. Mai 2012
§ 17 Prüfungsteile
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
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