Artikel 4
Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.
München, den 22. 1. 1986
Für den Freistaat Bayern
Der Staatsminister des Innern
Dr. Karl Hillermeier
Hannover, den 6. 2. 1986
Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr
Birgit Breuel
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