Der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten
durch den Staatsminister des Innern,
und
das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten
durch den Minister für Wirtschaft und Verkehr,
schließen in Ergänzung des Staatsvertrages zwischen dem
Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die
Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und
beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen
Architektenversorgung vom 23. Oktober/24. November
1978 (BayRs 763-10-I, BayGVBl 1979 S. 89, Nieders. GVBl.
1979 S. 280) nachstehenden Staatsvertrag:
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https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=ArchAngVersBY%2FNDStVtr+ND+Eingangsformel&psml=bsvorisprod.psml&max=true