Artikel 9
Ratifikation und In-Kraft-Treten
Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifizierungsurkunden folgt.
Erfurt, den 22. November 2006 | Hannover, den 28. November 2006 |
Für den Freistaat Thüringen | Für das Land Niedersachsen |
Der Minister | Der Minister |
für Bau und Verkehr |
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr |
Andreas Trautvetter | Walter Hirche |
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