Zum 14.08.2022 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 22./28. November 2006 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen übet die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38 wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.*
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 7. März 2007
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen Gansäuer
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian Wulff