Artikel 1
(1) Dem am 22./28. November 2006 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen übet die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38 wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.*
Fußnoten ...
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