§ 31
Organe
(1) Organe der Architektenkammer sind
- 1.
die Vertreterversammlung,
- 2.
der Vorstand,
- 3.
der Eintragungsausschuss.
(2) Die Mitglieder der Organe sind mit Ausnahme des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden Mitglieds des Eintragungsausschusses ehrenamtlich tätig.
Fußnoten
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