Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in der Fassung vom 9. Februar 2016
§ 82 Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts
Durch Tarifvertrag, Vereinbarung nach § 81 oder Dienstvereinbarung nach § 78 darf nicht von den Vorschriften dieses Gesetzes abgewichen werden.
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