Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 2. März 1994 (Nds. GVBl. S. 95). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 22. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 19, 581) und 22. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 11) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.
Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 2. März 1994 (Nds. GVBl. S. 95). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 22. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 19, 581) und 22. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 11) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.
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