Verordnung über die Förderung von niedersächsischen Musikschulen aus Glücksspielabgaben Vom 20. November 2008
§ 6 Beteiligung des Landes bei Aufstellung und Änderung der Fördergrundsätze
Aufstellung und Änderung der Fördergrundsätze des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen e. V. bedürfen der Zustimmung des Fachministeriums.
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