§ 11
Inkrafttreten
1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung „Lebensmittelchemiker“ vom 27. Juni 1977 (Nds. GVBl. S. 203) außer Kraft.
Hannover, den 16. Mai 2017
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd Busemann
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil
Fußnoten
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