Niedersächsische Verordnung
zur Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
für Gesundheitsfachberufe sowie für Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen
und Atem-, Sprech- und Stimmlehrer
(NGesFBFöVO)
Vom 14. Januar 2020
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Hannover, den 14. Januar 2020
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Reimann
Ministerin
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