§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) § 1 Satz 2, § 3 und die Anlage (zu § 3 Abs. 1) treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
Hannover, den 29. März 2011
Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Bode
Minister
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