Zum 28.01.2021 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel I
Dem am 22. Januar 1986 in München und am 6. Februar 1986 in Hannover unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung wird zugestimmt.
Artikel II
(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.*
Artikel III
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 7. Mai 1986.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Albrecht
Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr
Breuel