Zum 28.01.2021 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 29. August/21. Oktober 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 3 oder 4 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.*
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 25. März 2020
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil