Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe,
im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg
(AVO-GOBAK)
Vom 19. Mai 2005
§ 28d
Sonderregelungen zur Durchführung der Abiturprüfung im Schuljahr 2021/2022
wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
1Kann wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Schuljahr 2021/2022 Präsenzunterricht nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, so kann die oberste Schulbehörde bestimmen, dass § 28b im Schuljahr 2021/2022 entsprechend anzuwenden ist. 2Die Bestimmung kann auf einzelne Schulen beschränkt werden. 3Sie ist öffentlich bekannt zu machen.
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