Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) in der Fassung vom 2. April 2013
§ 20 Allgemeines
Die Hinterbliebenenversorgung umfasst
1.
Bezüge für den Sterbemonat,
2.
Sterbegeld,
3.
Witwen- und Witwergeld,
4.
Witwen- und Witwerabfindung,
5.
Waisengeld,
6.
Unterhaltsbeiträge.
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