Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (APVO-LMChem) Vom 12. Juli 2017
§ 11 Niederschriften
Über den Ablauf, den wesentlichen Inhalt und das Ergebnis der mündlichen Prüfungen und der praktischen Prüfungen ist eine Niederschrift zu fertigen.
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