§ 8
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vierzehn Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz zum Abschluß der Entnazifizierung im Lande Niedersachsen vom 18. Dezember 1951 (Nieders. GVBl. Sb. I S. 434), zuletzt geändert durch Artikel 14 Nr. 43 des Niedersächsischen Rechtsvereinfachungsgesetzes 1989 vom 19. September 1989 (Nieders. GVBl. S. 345), außer Kraft.
Hannover, den 25. Mai 1993
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Schröder
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