Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) Vom 14. Dezember 2004
§ 6 - aufgehoben -
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BRAusfAllgZustV+ND+%C2%A7+6&psml=bsvorisprod.psml&max=true