Niedersächsisches Hafensicherheitsgesetz (NHafenSG) in der Fassung vom 16. Februar 2009
§ 4 Betreiber der Hafenanlage
Betreiber der Hafenanlage ist, wer dort verantwortlich
1.
Schiffe be- und entlädt,
2.
Schiffe herstellt und repariert oder
3.
eine Schleuse oder einen Warteplatz betreibt
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