Gesetz über den Regionalverband „Großraum Braunschweig“ Vom 27. November 1991
§ 3
Organe des Regionalverbandes sind
1.
die Verbandsversammlung,
2.
die oder der Verbandsvorsitzende,
3.
der Verbandsausschuss,
4.
die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor sowie
5.
der Verbandsrat.
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