§ 4
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für Gutachterausschüsse für Grundstückswerte vom 31. Mai 2017 (Nds. GVBl. S. 164) außer Kraft.
Hannover, den 25. Juni 2019
Niedersächsisches Ministerium
für Inneres und Sport
Pistorius
Minister
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