Artikel 4
Das Bayerische Staatsministerium des Innern und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr werden ermächtigt, die durch Artikel 1 und 2 geänderten Staatsverträge - soweit erforderlich, mit neuer Artikelfolge - übereinstimmend neu bekanntzumachen und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
München, den 6. Februar 1998
Für den Freistaat Bayern
Der Staatsminister des Innern
Dr. Günther Beckstein
Hannover, den 23. Februar 1998
Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
Dr. Peter Fischer
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