Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) in der Fassung vom 2. April 2013
§ 2 Arten der Versorgung
Versorgungsbezüge sind
1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2.
Hinterbliebenenversorgung,
3.
Bezüge bei Verschollenheit,
4.
Unfallfürsorge,
5.
Übergangsgeld,
6.
Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7.
(aufgehoben)
8.
Unterschiedsbetrag nach § 57 Abs. 1 Sätze 2 und 3,
9.
Ausgleichsbetrag nach § 57 Abs. 2,
10.
jährliche Sonderzahlung nach § 57 Abs. 3,
11.
Leistungen nach den §§ 58 bis 61.
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