§ 3
Zusätzliche Parameter*
1In der Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser (§ 1 Satz 1) in ein Gewässer sind Anforderungen an den pH-Wert, die Temperatur und den Durchfluss des Abwassers festzusetzen. 2In der Genehmigung für das Einleiten von Abwasser (§ 1 Satz 1) in eine Abwasseranlage sind die Anforderungen nach Satz 1 festzusetzen, wenn nicht schon der Betreiber der Abwasseranlage diese Anforderungen für das Einleiten verbindlich festgelegt hat.
Fußnoten
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=AbfAnlAbwV+ND+%C2%A7+3&psml=bsvorisprod.psml&max=true